Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung können nur geltend gemacht werden, wenn Ihnen das FP-Produkt in einem mangelhaften Zustand übergeben worden ist bzw. der Grund für den Mangel bereits bei Übergabe angelegt war.
Was ist ein Mangel?
- Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
- Fehlerhafte Funktionstauglichkeit,
Störungen an der Maschine in den ersten 12 Monaten, die durch Gebrauch entstehen,
müssen nicht unbedingt unter die Gewährleistung fallen, so z.B.
- Fehlbedienung,
- Verschleiß/Abnutzung,
- Verwendung von Zubehör oder Verbrauchsmaterial, das von FP nicht empfohlen worden ist,
- Fehleinstellung durch den Kunden,
- Fremdeinwirkung (Wasser, Feuer usw.).
Wir empfehlen Ihnen daher bei Erwerb einer Kuvertiermaschine oder Frankiermaschine einen Service-Vertrag abzuschließen.
Durch diesen Service-Vertrag sind nahezu alle denkbaren Störungen u. Ursachen abgedeckt. Abhängig von Ihrer Maschine und Ihrem Sicherheitsbedürfnis können Sie zwischen
4 Sorglos-Paketen wählen. Weiter Informationen zu unseren
Sorglos-Paketen erhalten Sie hier.