Änderungsmeldung an die Deutsche Post AG (DPAG)
Sie entwerfen ein neues Werbeklischee für Ihre Frankiermaschine, weil sich die Rechtsform, der Name und/oder die Adresse Ihres Unternehmens geändert haben!
In diesem Zusammenhang gibt es einiges zu beachten!
Alle Änderungen gegenüber der ursprünglich mit der Deutschen Post AG abgeschlossenen "Vereinbarung über die Absenderfreistempelung von Sendungen"
müssen dem Servicemanagement der DPAG und der Herstellerfirma in schriftlicher Form angezeigt werden, siehe auch Punkt 1.7. bzw. 6.5.
der Bedingungen zur Benutzung von Freistempelmaschinen.
Dazu gehören insbesondere:
Umfirmierungen (neue Firmenbezeichnung, Änderung der Rechtsform)
Wenn sich der Vertragspartner der DPAG gegenüber der ursprünglich für die Maschine abgeschlossenen Freistempelvereinbarung ändert, ist ein neuer Freistempelantrag erforderlich. Dieser Freistempelantrag muss über den Hersteller der Frankiermaschine an die DPAG eingereicht werden.
Sonstige Änderungen
Im Falle von Anschriftenänderungen (z.B. durch Umzug oder Einsatz der Frankiermaschine an einem neuen Standort) bzw. bei Änderungen der Kontodaten für den Einzug der Portoentgelte durch die DPAG müssen die aktuellen Daten ebenfalls in geeigneter Form an die DPAG übermittelt werden.
Um diesen Prozess möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten,
benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Antrag über die Änderungen bei der Nutzung einer Frankiermaschine.
Füllen Sie bitte die für Sie zutreffenden Felder im angehängendem PDF aus, drucken Sie es anschließend und faxen es bitte an die 03303 525 579.
>> Änderungen bei der Nutzung einer Frankiermaschine Download (PDF 384 kb)
Für sämtliche Änderungsmeldungen an die Deutsche Post AG berechnen wir eine Dienstleistungspauschale
in Höhe von
39,- € zzgl. 19% MwSt.
>> FP-Klischeedesigner starten