Staatliche Fördermittel für Luftreiniger (Corona Überbrückungshilfe): Die Bewerbungsfrist wurde abermals verlängert. Jetzt Corona-Hilfe sichern bis 31. Dezember 2021!
Übrigens sind nicht nur kleine und mittlere Unternehmen förderfähig, sondern auch gemeinnützige Organisationen wie Jugendherbergen, Behindertenheime und Therapiezentren*.
Wenn Ihr Unternehmen eines der folgenden Kriterien erfüllt, können Sie eine staatliche Unterstützung beantragen:
1. Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 50 % in zwei aufeinanderfolgenden Monaten zwischen April und August 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
2. Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 30 % in den Monaten April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
Grundsätzlich beträgt der maximale Zuschuss 50.000 Euro pro Monat. Die Höhe des erstatteten Anteils richtet sich nach dem Umsatzrückgang in einem bestimmten Monat im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres. Dabei gilt: Je größer der Umsatzrückgang, desto höher der prozentuale Zuschuss zu den Fixkosten.
Förderfähige Fixkosten sind z. B. Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Das bedeutet, dass die Kosten für bestimmte Investitionen anteilig erstattet werden. Dazu gehören auch die Kosten für die Anschaffung von Luftreinigern.
Wenn man den Übergangszuschuss beantragen möchte, muss dieser bis zum 31. Dezember 2021 (ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020) online durch einen Drittprüfer auf der Antragsplattform eingereicht werden. Dritte Prüfer können z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte sein.
Mehr Informationen haben wir in unserer aktuellen Kundeninformation zu den aktuellen Fördermöglichkeiten für Luftreiniger zusammengestellt.
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