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FP Kundeninformation zu AGB Anpassungen der DPAG zum 1.9.2018

Hintergründe und Auswirkungen

Hintergrund-Informationen:

Ab dem 1. September 2018 treten bei der Deutschen Post AG (DPAG) neue „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Frankierung von Sendungen mit Frankiermaschinen“ in Kraft. Damit soll die Prozesssicherheit in den Briefzentren der DPAG bei der automatisierten Bearbeitung von frankierten Sendungen signifikant verbessert werden.

Für die schnelle und sichere Verarbeitung der eingelieferten Briefe ist eine hohe Qualität des Frankierabdrucks entscheidend. Um zukünftig besser gegen mangelnde Druckqualität und damit verbundene Zusatzaufwendungen in den Briefzentren der DPAG vorgehen zu können, findet das Thema Abdruckqualität jetzt Berücksichtigung in den AGB‘s. In der letzten Juli-Woche hat die DPAG alle FRANKIT-Kunden per Schreiben bereits dazu informiert. 

Relevante Punkte aus den AGB-Änderungen:

§3 Frankieren von Sendungen

(5) Die Deutsche Post kann die Annahme von Sendungen verweigern, wenn insbesondere die in den Frankiervermerken enthaltenen Informationen (u.a. Matrixcode)

     a) durch unzureichende Druckkomponenten,

     b) unzureichende Wartung (vgl. Ziffer 6 Absatz 3) oder

     c) fehlerhafte Bedienung

nicht oder nicht fehlerfrei in den Sortiermaschinen der Deutschen Post gelesen werden können.

(6) Die Annahme kann auch dann verweigert werden, wenn spezielle Umhüllungen (z. B. wattierte Umschläge) oder für den Stempelabdruck ungeeignete Materialien (z. B. eine für Tintendruck nicht geeignete Papieroberfläche) verwendet werden, die nicht korrekt lesbare Frankierdrucke zur Folge haben.

§6 Rechte und Pflichten des Kunden

(3) Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Frankiermaschine regelmäßig zu warten und bei Bedarf instand zu setzen, damit der Abdruck eines ordnungsgemäßen Frankiervermerks auf der Sendung jederzeit gewährleistet ist (siehe Ziffer 3, Absatz 5).

Auswirkungen auf die Nutzer von FRANKIT-Frankiersystemen

Auf Basis dieser neuen AGB‘s kann die Deutsche Post ab September die Annahme bzw. den Transport von Sendungen verweigern, wenn diese eine schlechte Abdruckqualität aufweisen und damit nicht oder nicht fehlerfrei in den Sortiermaschinen gelesen werden können. Nach unserem Kenntnisstand sind von der Annahmeverweigerung aus §3 in erster Linie folgende Abdrucke betroffen:

  • Verschmierte bzw. „verwischte“ Abdrucke
  • Abdrucke mit Düsenausfällen (waagerechte Linien im Abdruck, verstopfte Düsen)
  • Abdrucke mit zu starkem Versatz im Matrix-Code (linke Kante des Matrix-Codes ist nicht durchgehend)
  • „blasse“ Abdrucke mit zu geringem Kontrast, z.B. durch nicht geeignete Frankierfarbe/Tinte oder die Verwendung brauner/farbiger Kuverts
Was können Sie als Kunde tun, um selbst eine hohe Abdruck-Qualität Ihres FP-Frankiersystems sicherzustellen und so die Annahmeverweigerung von Sendungen durch die DPAG zu vermeiden?
  • Regelmäßiger und rechtzeitiger Austausch von Druckkomponenten (Kartuschen, Druckköpfe und Kassetten) und korrekte Justage beim Einsetzen neuer Kartuschen

  • Reinigen/Primen des Drucksystems bei Düsenausfällen- und -Verstopfungen

  • Einsatz von Druckkomponenten (insbesondere Tinten und Farbbandkassetten), die vom Hersteller freigegeben oder von der DPAG zertifiziert sind

  • Vermeidung von Abdrucken im Bereich von Büro- und Heftklammern bei Thermotransferdruck-Maschinen
  • Einsatz von Wartungs- und Zubehör-Kits für die Erhaltung einer hohen Druckqualität, z.B. FP-Reinigungsset clean & renew
  • Durchführung von Wartungen innerhalb der empfohlenen Wartungs-Intervalle bei entsprechender Benachrichtigung über das Frankiermaschinen-Display


Wir sind für Sie da! Unter unserer kostenfreien Service Hotline (0800 / 3726268) beraten wir Sie gern, welche Möglichkeiten bei Ihrem Frankiersystem bestehen und wie Sie sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Erreichung einer hohen Druckqualität erfüllen. 


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